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Mitgliedschaft
Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied, das unsere Arbeit tatkräftig unterstützt.
Die Mitgliedschaft im Verein ist unabhängig von politischen Parteien und Gruppierungen sowie von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen.
Mitglied des Fördervereins können natürliche und juristische Personen werden, die diese Satzung anerkennen. Für die Mitgliedschaft nicht volljähriger Schüler ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mitgliedschaft setzt die Bereitschaft zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Mitgliedsbeiträge voraus.
Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied, das unsere Arbeit tatkräftig unterstützt.
Mitglied des Fördervereins können natürliche und juristische Personen werden, die diese Satzung anerkennen. Für die Mitgliedschaft nicht volljähriger Schüler ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mitgliedschaft setzt die Bereitschaft zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Mitgliedsbeiträge voraus.
Auf Wunsch eines Mitgliedes kann dessen Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft gewandelt werden. Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind dafür nicht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung verpflichtet. Im Übrigen haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle übrigen Mitglieder.
Im Download finden Sie die Satzung, die Beitragsordnung und den Aufnahmeantrag.
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