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Seite 1 von 3 Die Gesamtelternvertretung
Aktive und eigenverantwortliche Mitwirkung der Erziehungsberechtigten bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele ist ein demokratisches Grundrecht. Dieses wird u.a. im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) §§88-91 sichergestellt. An der Alexander-von-Humboldt-Oberschule ist die positive Zusammenarbeit nicht nur ein Grundrecht und Gesetzestext, sondern langjährig gelebte Tradition.
Die Gesamtelternvertretung bildet sich aus allen Elternsprechern der Klassen. Sie wird durch ihre Vorsitzende Frau Klaußner (EV Kl. 11.3) vertreten. Stellvertreter sind Herr Sentner (Kl. 9.2) und Herr Korbus (Kl. 8.3). Die Gesamtelternvertretung entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Gesamtkonferenz der Lehrer, dieGesamtschülervertretung und den Bezirkselternausschuss. Weiterhin können Vertreter der Gesamtelternvertretung oder auch jeder andere Erziehungsberechtigte eines Schülers der AvH in den Fachkonferenzen mitarbeiten.
Die Gesamtelternvertretung der Alexander-von-Humboldt-Oberschule erreichen Sie unter
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oder Ihren Klassenelternsprecher.
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